Wer sich in Deutschland zur Ärztin oder zum Arzt qualifizieren möchte, absolviert in der Regel ein Universitätsstudium der Humanmedizin. Der streng geregelte Studiengang hat einschließlich der Prüfungszeit eine Regelstudienzeit von sechs Jahren und drei Monaten. Nach Bestehen der Ärztlichen Prüfung können die Absolventinnen und Absolventen die Approbation beantragen, die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Anschließend können Ärzte eine fachärztliche Weiterbildung absolvieren und die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt erwerben. Unabhängig davon können sie durch eine medizinische Promotion den akademischen Grad „Dr. med.“ erlangen. Dieser ist keine Voraussetzung für die Ausübung des ärztlichen Berufs. Eine weitere akademische Qualifikation, üblicherweise die Habilitation, kann zur Übernahme einer Professur befähigen, verleiht jedoch nicht automatisch den Titel „Professor“. Wer nach der Habilitation die selbstständige Lehrbefugnis einer Universität erhält, darf die Bezeichnung „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“, kurz „PD“, führen.
Für internationale Patienten ist wichtig zu wissen, dass der ärztliche Beruf in Deutschland nur mit der erforderlichen staatlichen Erlaubnis ausgeübt werden darf. Normalerweise ist hierfür eine Approbation erforderlich; in bestimmten Fällen genügt eine befristete oder eingeschränkte Berufserlaubnis. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Ärzte die vorgeschriebenen beruflichen Anforderungen erfüllen.
Auch ohne einen Titel wie „Dr.“ oder „Professor“ ist ein Arzt zur Ausübung seines Berufs qualifiziert. Diese Titel stehen für zusätzliche akademische Leistungen oder Positionen, nicht für die ärztliche Zulassung. Ärzte, die Patienten in einem Krankenhaus behandeln, müssen unabhängig von einem akademischen Titel über die erforderliche berufsrechtliche Erlaubnis verfügen.